Preisbremsen Schwachlast- und Niedertarifkunden
Die Regierung hat Entlastungen für Kunden mit einem tageszeitvariablen Tarif (Schwachlast-/Niedertarif und Hochtarif; HT / NT) gesetzlich in § 5 Abs. 3 StrompBG beschlossen. Daher ist künftig für die Schwachlast-/Niedertarifzeiten ein abweichender Referenzpreis in Höhe von 28 ct/kWh zu berücksichtigen.
Aktuell arbeiten wir an der Umsetzung der neuen Anforderung in unserem Abrechnungssystem mit unserem ERP-Anbieter. Auch wenn Sie zum 01.10.2023 keine individuelle Information per Post von uns erhalten, geht Ihr Anspruch auf Entlastung bis zum Jahresende nicht verloren. Selbstverständlich werden Sie spätestens in Ihrer kommenden Jahresverbrauchsabrechnung finanziell entlastet und erhalten detailliertere Informationen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.