Aktuelles
13 März, 2023
Märzabschlag nach Preisbremsen
Die Kalkulation und softwareseitige Anpassung zu den gesetzlichen Preisbremsen dauern weiterhin an. Da sich aufgrund der Preisbremsen die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme absenkt, verschiebt sich der Zeitpunkt für die Fälligkeit des ersten geminderten Abschlags auf den 24. März 2023. Für alle Kunden mit erteiltem SEPA-Mandat wird der Einzug entsprechend verzögert vorgenommen, alle selbstzahlenden Kunden bitten wir um Beachtung.
21 Februar, 2023
Umsetzung der Preisbremsen
Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat und so Strom-, Gas- und Wärmekunden entlastet.
Die Stadtwerke Havelberg GmbH arbeitet gemeinsam mit IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Sie alle werden Ihre Entlastung bekommen. Dabei müssen die Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt die Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungsprogrammen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten.
Energieversorger in ganz Deutschland müssen zur selben Zeit die Abrechnung der Kundentarife ändern und die Kunden darüber informieren. Das geschieht in der Regel per Post. Das Wichtigste ist jedoch bereits sicher: Alle Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastung bekommen.
Die Stadtwerke Havelberg GmbH arbeitet gemeinsam mit IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Sie alle werden Ihre Entlastung bekommen. Dabei müssen die Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt die Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in der Regel in den Abrechnungsprogrammen programmieren müssen, an die Grenze ihrer Kapazitäten.
Energieversorger in ganz Deutschland müssen zur selben Zeit die Abrechnung der Kundentarife ändern und die Kunden darüber informieren. Das geschieht in der Regel per Post. Das Wichtigste ist jedoch bereits sicher: Alle Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastung bekommen.
15 Februar, 2023
Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden
Informationen für Haushalts- und Kleingewerbekunden
Die Bundesregierung hat Ende 2022 Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden beschlossen. Diese sollen Energie- und Wärmekunden entlasten, die von stark gestiegenen Energiepreisen betroffen sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Bundesregierung hat Ende 2022 Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden beschlossen. Diese sollen Energie- und Wärmekunden entlasten, die von stark gestiegenen Energiepreisen betroffen sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
15 Februar, 2023
Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden
Informationen für größere Gewerbe - und Industriekunden
Die Bundesregierung hat Ende 2022 Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden beschlossen. Diese sollen Energie- und Wärmekunden entlasten, die von stark gestiegenen Energiepreisen betroffen sind.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Bundesregierung hat Ende 2022 Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden beschlossen. Diese sollen Energie- und Wärmekunden entlasten, die von stark gestiegenen Energiepreisen betroffen sind.
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