Märzabschlag nach Preisbremsen

Die Kalkulation und softwareseitige Anpassung zu den gesetzlichen Preisbremsen dauern weiterhin an. Da sich aufgrund der Preisbremsen die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme absenkt, verschiebt sich der Zeitpunkt für die Fälligkeit des ersten geminderten Abschlags auf den 24. März 2023. Für alle Kunden mit erteiltem SEPA-Mandat wird der Einzug entsprechend verzögert vorgenommen, alle selbstzahlenden Kunden bitten wir um Beachtung.
Es gilt witerhin: die Energiepreisbremsen wirken auf anspruchsberechtigte Kunden mit gültigem Arbeitspreis oberhalb der Referenzpreise.