Engagement

Als kommunaler Energieversorger vor Ort sieht sich die Stadtwerke Havelberg GmbH der Bevölkerung in ihrem Versorgungsgebiet verpflichtet. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen auch in Zukunft das soziale Leben in der Region zu fördern. Dazu stehen in einem finanziell begrenzten Rahmen Mittel zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen für Veranstaltungen, Jubiläen und in einmaligen Angelegenheiten zur Verfügung.

Wir unterstützen insbesondere Projekte, die zu uns als Energieversorger passen. Den Schwerpunkt bilden lokale, gemeinnützige Vereine, Organisationen und öffentliche Veranstaltungen aus der Hansestadt Havelberg und der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land. Folgendes wird vorausgesetzt:

  • Der Zweck, das Projekt oder die Organisation muss gemeinnützig sein und darf keine Gewinnabsichten haben
  • Ein sozialer und karitativer Zweck muss für das zu fördernde Projekt im Vordergrund stehen
  • Bei Abweichungen von den beiden grundlegenden Voraussetzungen muss eine Förderung der Jugend in das Konzept eingebettet sein und einen maßgeblichen Anteil an dem zu fördernden Projekt vorweisen können
  • Spenden sollten steuerlich absetzbar sein und in einer Form gewährt werden, die die steuerliche Abzugsfähigkeit sichert (z.B. Spendenbescheinigung)

Eine Ausnahme hiervon kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein besonderes Ereignis, etwa ein rundes Vereinsjubiläum begangen wird, das sich durch besondere Veranstaltungen, Festakte und/oder Sonderveröffentlichungen auszeichnet.

Nicht gefördert werden:

  • Spenden an Einzelpersonen, politische Parteien oder parteinahe Organisationen, Gewerkschaften
  • gewaltverherrlichende Sportarten
  • Projekte, die gegen die guten Sitten verstoßen, einen extrem politischen Hintergrund haben oder fremdenfeindlich eingestellt sind

Die Vergabe von Spendengeldern und das Sponsoring sind freiwillige Leistungen und verpflichten die Stadtwerke nicht zu Folgeleistungen. Jeder Spendenempfänger oder Sponsoring-Partner erteilt mit Annahme der Spende bzw. mit Abschluss der Sponsoring-Vereinbarung gleichzeitig die Einwilligung zur Veröffentlichung der Maßnahme durch die Stadtwerke, z. B. auf der Webseite, in Presseinformationen u.a.

Ein Anspruch auf Förderung besteht zu keinem Zeitpunkt. Die Zusage der Stadtwerke kann jederzeit widerrufen werden, wenn gewichtige Gründe vorliegen. Ist das Budget ausgeschöpft, können keine weiteren Projekte gefördert werden.