Engagement


Gemeinsam für eine lebens- und liebenswerte Region.
 

Als Stadtwerke Havelberg sind wir mehr als nur ein Energieversorger - wir fühlen wir uns eng mit den Menschen in unserer Region verbunden und sind ein Teil dieser Gemeinschaft. Uns liegt es am Herzen, das soziale Leben in Havelberg und der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land aktiv zu unterstützen.

Deshalb stellen wir – im Rahmen unserer Möglichkeiten – finanzielle Mittel bereit, um Vereine und Institutionen bei Veranstaltungen, Jubiläen oder besonderen Projekten zu fördern, die das soziale Leben bereichern. Gemeinsam möchten wir dazu beitragen, dass Havelberg und die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land lebendig und stark bleiben. 


Wir unterscheiden zwischen:

  • Spenden: freiwillige Leistungen, die ohne Gegenleistung, aber mit einer gewissen Zweckbestimmung gegeben werden. 
  • Sponsoring: Förderung von Personen, Gruppen, Vereinen, Teams, Organisationen oder Veranstaltungen durch Unternehmen. Anders als bei Spenden erwartet der Sponsor Gegenleistungen zu seinem wirtschaftlichen Vorteil, in erster Linie Werbeeffekte und Imagegewinn.

 
Sponsoringpartner, Förderbereiche und Ausschlüsse

Wir unterstützen insbesondere Projekte, die zu uns als Energieversorger passen. Den Schwerpunkt bilden lokale, gemeinnützige Vereine, Organisationen und öffentliche Veranstaltungen aus der Hansestadt Havelberg und der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land.

Folgendes wird vorausgesetzt:

  • der Zweck, das Projekt oder die Organisation muss gemeinnützig sein und darf keine Gewinnabsichten haben
  • ein sozialer und karitativer Zweck muss für das zu fördernde Projekt im Vordergrund stehen
  • bei Abweichungen von den beiden grundlegenden Voraussetzungen, muss eine Förderung der Jugend in das Konzept eingebettet sein und einen maßgeblichen Anteil an dem zu fördernden Projekt vorweisen können
  • Spenden sollten steuerlich absetzbar sein und in einer Form gewährt werden, die die steuerliche Abzugsfähigkeit sichert (z.B. Spendenbescheinigung)
  • eine Ausnahme hiervon kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein besonderes Ereignis, etwa ein rundes Vereinsjubiläum begangen wird, das sich durch besondere Veranstaltungen, Festakte und/oder Sonderveröffentlichungen auszeichnet. 


Förderung von Einzelpersonen

In Ausnahmefällen kann eine Förderung von Einzelpersonen erfolgen, wenn:

  • die betreffende Person ein herausragendes Talent in einem gesellschaftlich anerkannten Bereich (z.  Sport, Wissenschaft, Kultur) darstellt
  • eine überregionale oder internationale Repräsentation erfolgt, etwa durch die Teilnahme an Wettbewerben von besonderer Bedeutung (z.  Olympische Spiele)
  • ein klarer Bezug zur Region besteht und die Förderung geeignet ist, die Identifikation mit der Hansestadt Havelberg oder der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zu stärken
  • die Förderung transparent erfolgt und wenn möglich mit einem gemeinnützigen oder jugendfördernden Zweck verbunden ist (z.  durch begleitende Veranstaltungen, Schulprojekte oder Öffentlichkeitsarbeit) 


Nicht gefördert werden:

  • Spenden an politische Parteien oder parteinahe Organisationen, Gewerkschaften
  • gewaltverherrlichende Sportarten
  • Projekte, die gegen die guten Sitten verstoßen, einen extrem politischen Hintergrund haben oder fremdenfeindlich eingestellt sind 



Die Vergabe von Spendengeldern und das Sponsoring sind freiwillige Leistungen und verpflichten die Stadtwerke nicht zu Folgeleistungen. Jeder Spendenempfänger oder Sponsoring-Partner erteilt mit Annahme der Spende bzw. mit Abschluss der Sponsoring-Vereinbarung gleichzeitig die Einwilligung zur Veröffentlichung der Maßnahme durch die Stadtwerke (z. B. auf der Webseite, in Presseinformationen u.a.).

Ein Anspruch auf Förderung besteht zu keinem Zeitpunkt. Die Zusage der Stadtwerke kann jederzeit widerrufen werden, wenn gewichtige Gründe vorliegen. Ist das Budget ausgeschöpft, können keine weiteren Projekte gefördert werden.