Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber
Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber
Derzeit erreichen zahlreiche Haushalte in Havelberg Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH. Diese Schreiben wirken oft amtlich und setzen Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Die Stadtwerke Havelberg GmbH stehen in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Es handelt sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Havelberg GmbH oder des Gesetzgebers.
Wir sind Ihr zuständiger Ansprechpartner
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Havelberg der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Netzgebiet. Das bedeutet: Offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.
Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:
- bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind (§ 14a EnWG)
- bei Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)
Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.
Klare Preise – keine versteckten Kosten
Bürgerinnen und Bürger sollten sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen verunsichern lassen.
Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt.
Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Havelberg gelten:
- moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
- intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert
Beim regulären Zählertausch durch uns entstehen keine zusätzlichen Installationskosten, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben.
Irreführende Werbeversprechen
Das Schreiben erwähnt eine direkte jährliche Einsparung durch den Einbau der Smart Meter in Höhe von 112 €. Das Unternehmen bezieht sich dabei auf den § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Paragraf hat den Zusatz „Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen.“ Allein der Einbau eines Smart Meters berechtigt noch nicht dazu, eine Pauschale zur Reduzierung der Netzentgelte zu erhalten. In Bezug auf den erwähnten § 14a ist neben dem Einbau auch die Nutzung von steuerbaren Verbrauchern wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Wallboxen notwendig und dass sie technisch so eingebunden sind, dass sie bei Bedarf netzdienlich gesteuert werden können. Ob und in welcher Höhe sich daraus Einsparungen ergeben, hängt also von mehreren Faktoren ab und ist kein Automatismus.
Informationen und Kontakt
Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderversprechen.
Zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung:
Stadtwerke Havelberg GmbH
Telefon: 039387-7840
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!