Neue Anforderungen für alle Stromkunden - 24h Lieferantenwechsel ab 06.06.2025

Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 6. Juni 2025 treten bedeutende Veränderungen im Strommarkt in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards und Fristen vorgegeben, die die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern anpassen.

Durch diese Regelung muss der Wechsel des Stromlieferanten künftig innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein – und zwar an jedem Werktag. Aus diesem Grund wird die neue Vorgehensweise als „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ bezeichnet. Zudem sind rückwirkende An- und Abmeldungen nach den neuen Vorgaben nicht mehr möglich.

Diese Änderung basiert auf dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-22-024 und § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944 auf nationaler Ebene. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen Stromanbietern zu stärken und den Energiemarkt für Verbraucher transparenter sowie flexibler zu gestalten.

Ablauf des 24h-Lieferantenwechsels

Nachdem wir Ihre schriftliche Anmeldung zur Strombelieferung oder Ihren signierten Stromliefervertrag erhalten haben, melden wir dem Netzbetreiber, dass wir Sie ab dem gewünschten Datum mit Strom beliefern möchten. Dabei folgt der Wechselprozess diesen zeitlichen Abläufen:

  1. Ermittlung Ihrer Marktlokation: Mithilfe der Adresse Ihrer Verbrauchsstelle und der von Ihnen angegebenen Zählernummer bestimmen wir Ihre Marktlokation* mit Ihrem Netzbetreiber. Diese Information ist zwingend erforderlich, damit Ihre Anmeldung erfolgreich durchgeführt werden kann.
  2. Beginn der 24-Stunden-Frist: Die 24-Stunden-Frist startet erst am Folgetag um 00:00 Uhr nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung. In diesem Zeitraum werden sämtliche relevante Stammdaten und Informationen zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern ausgetauscht.
  3. Start der Belieferung: Nach Abschluss des Wechselprozesses beginnt die tatsächliche Stromlieferung durch uns als Stromlieferant. Nach diesen gesetzlich festgelegten Ablauf erfolgt die frühest mögliche Belieferung zwei Tage nach Ihrer schriftlichen Anmeldung.
  4. Beachtung der Werktage: Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess ausschließlich an Werktagen durchgeführt werden kann. Samstage, Sonn- und Feiertage sind davon ausgenommen – an diesen Tagen pausiert der Ablauf und wird erst am nächsten Werktag fortgesetzt.


Was bedeutet das für Sie?

  • Bestehende Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben gültig und müssen bei einem Anbieterwechsel berücksichtigt werden.
  • Mehr Freiheit bei der Wahl des Stromanbieters und eine schnellere Anpassung an Marktpreisänderungen ermöglichen eine flexible Energieversorgung.
  • Rückwirkende An- und Abmeldungen sind künftig nicht mehr zulässig, der Wechsel muss im Voraus beantragt werden.

Damit Ihre Wechsel/Anmeldungen/Abmeldungen reibungslos funktioniert, beachten Sie bitte folgende Fristen:

  • Anmeldung: Die Anmeldung bei uns als neuem Lieferanten muss spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin erfolgen. Da es durch postalische Zustellungen, internen Postdurchlauf oder Rückfragen an Sie zu Verzögerungen kommen kann, empfehlen und bitten wir um eine möglichst frühe schriftliche Anmeldung durch Sie mit 14 Tagen Vorlaufzeit.

  • Verpflichtung bei Umzug oder Vertragskündigung: Sollte ein Auszug oder eine Kündigung Ihres Stromvertrags bevorstehen, sind Sie verpflichtet, uns Ihre Kündigung rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht mehr möglich, weshalb es wichtig ist, dass Sie uns die notwendigen Informationen frühzeitig übermitteln. Es gelten die Vertraglichen Kündigungsfristen.

  • Für Sonderkündigungsberechtigte bei z.B. Umzug/Auszug empfehlen wir Ihnen uns eine schriftliche Kündigung mit mindestens 14 Tage Vorlaufzeit.

Konsequenzen bei verspäteter Kündigung oder Abmeldung

Bitte beachten Sie, dass das Enddatum der Abrechnung bzw. des Vertrags frühestens der schriftliche Eingangstag an Werktagen ist. Das bedeutet, dass eine verspätete Kündigung dazu führen kann, dass Sie weiterhin für den Stromverbrauch bis zum tatsächlichen Eingang Ihrer Kündigung zahlen müssen.


Wichtiger Hinweis für Vermieter und Eigentümer

Achten Sie als Vermieter/Eigentümer darauf, uns als Grund- und Ersatzversorger zwingend auch bei Leerstandswohnungen eine Abmeldung mit Vorlaufzeit von 14 Tagen zukommen zu lassen.
Erfolgt durch Sie keine Abmeldung und Ihr Nachmieter meldet seinen Einzug nicht bei uns an, so kann im Stromabnahmefall bis zum Eingang Ihrer Kündigung Ihnen die Belieferung in Rechnung gestellt werden. Eine Rückwirkende Anmeldung Ihrer Mieter ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen Ihren Mietern bei Abschluss des Mietvertrags über deren Anmeldepflichten zu informieren, sich parallel immer selbst abzumelden und immer eine angemessene Vorlaufzeit von 14 Tagen zu berücksichtigen.

Nutzen Sie hierfür gerne unser An- und Abmeldeformular.


* Die Marktlokation ist die eindeutige Abrechnungsstelle für Strom an einer Verbrauchsstelle. Sie wird durch die MaLo-ID identifiziert, eine 11-stellige Nummer, die vom Netzbetreiber vergeben wird und sich nicht ändert. Diese Nummer ist notwendig für den Wechsel des Stromanbieters.